Steuerrecht

Nationales Steuerrecht

Wegen der Komplexität des Steuerrechts sollten Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen nur Personen anvertrauen, welche nach § 3 Steuerberatungsgesetz
zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 genannten Personen sind,
Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften.


Internationales Steuerrecht

Oft ist es nur ein kleiner Schritt, der aus einem national tätigen Unternehmen ein international tätiges macht. Dieser Schritt ist aber immer mit völlig anderen steuerrechtlichen Aspekten verbunden, besonders wenn ggf. noch eine Dependance im Ausland dazukommt. Unsere Kanzlei berät kompetent kleinere und größere Expansionspläne, informiert und strukturiert. Wir stellen ggf. auch Kontakt zu assoziierten Kanzleien vor Ort her, um eine optimale Betreuung zu ermöglichen.


Steuerstrafverfahren

Wiederholt konnten wir bei Mandanten nach Einleitung eines Steuerstrafverfahren erwirken, da die Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden.
Gerichtliche Verhandlungen der vorgeworfenen Steuerstraftaten konnten wir bislang im Strafbefehlsverfahren abwenden.
Sobald Ihnen die Finanzbehörde mitteilt, daß gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet ist, sollten Sie dringend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Unsere über 25-jährige Berufserfahrung wird auch zu Ihrem Vorteil sein.


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